Kanton Luzern - Lärmsanierung Kantonsstrassen

Die K 12 sowie die K 34 in der Gemeinde Ruswil (LU) weisen überschrittene Immissionsgrenzwerte (IGW) und bei den expo-nierten Gebäuden sogar Alarmwertüberschreitungen auf. Ge-mäss Umweltschutzrecht des Bundes sind Verkehrsanlagen lärmtechnisch zu sanieren, wenn sie den Vorschriften des Um-weltschutzgesetzes (Art. 16 ff. USG), insbesondere der Lärm-schutz-Verordnung (Art. 13 ff. LSV), nicht genügen. Für die K 12 und die K 34 besteht somit eine Sanierungspflicht. Die Strassenverwaltungsbehörde hat deshalb die SINUS Enginee-ring AG mit der Erstellung des Lärmsanierungsprojekts für die Kantonsstrassen beauftragt.

 

Dienstleistungen SINUS AG

  • Erarbeitung Verkehrsgrundlagen (Verkehrszählungen)
  • Durchführung Lärmmessungen in der gesamten Gemeinde
  • Durchführung Lärmberechnungen (CadnaA)
  • Ermittlung Liegenschaften mit Grenzwertüberschreitungen
  • Erarbeitung Lärmsanierungskonzept
  • Aufzeigen der Wirkung der Lärmschutzmassnahmen
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung der Lärmschutzmassnahmen
  • Kostenermittlung Lärm- und Schallschutzmassnahmen
  • Formulierung Erleichterungsanträge
  • Vorbereitung öffentliche Auflage in der Gemeinde
  • Behandlung von Beschwerden und Einsprachen

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Projektdetails

Kunde

KANTON LUZERN
Verkehr und Infrastruktur (vif)
Planung Strassen / Lärmschutz
Arsenalstrasse 43
6010 Kriens 


Projekttyp Kantone


Leistung Lärmsanierung

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