Gutachten & Nachweise

Wer ein neues Gebäude in einem lärmbelasteten Gebiet errichtet, hat dafür zu sorgen, dass bei lärmempfindlich genutzten Räumen die Grenzwertanforderungen gemäss Lärmschutz-Verordnung (LSV) eingehalten werden. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, lohnt es sich, den Lärmschutz schon in der Planungsphase miteinzubeziehen.

Die SINUS AG erstellt die im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens benötigen Lärmschutznachweise.


Wir prüfen für Ihr Bauvorhaben die Einhaltung der lärmrechtlichen Anforderungen und dimensionieren die notwendigen Lärmschutzmassnahmen. Ob für Einfamilienhäuser oder grosse, komplexe Überbauungen – unser Team wird Sie kompetent beraten und erarbeitet für Ihr Bauprojekt das optimale Lärmschutzkonzept.

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