Stadt Bischofszell - Kirchenglocken St.Pelagius und Johanneskirche

Das Glockengeläut der beiden Kirchen St.Pelagius und Johanneskirche in Bischofszell führt in der Nachbarschaft zu Lärmimmissionen, weshalb sich Anwohner gestört fühlen. Der Lärm von Kirchenglocken gilt als Alltagslärm, für welchen in der Schweiz keine zahlenmässigen Belastungsgrenzwerte oder ein detailliertes Ermittlungsverfahren festgelegt wurden. Die Beurteilung erfolgt daher im Einzelfall, direkt gestützt auf die Grundsätze des Umweltschutzgesetzes (USG) und unter Anwendung der Vollzugshilfe „Beurteilung Alltagslärm“ des Bundesamtes für Umwelt. Dazu werden Lärmmessungen durchgeführt, um für den kritischeren Nachtzeitraum die Anzahl der durch den Lärm hervorgerufenen Aufwachreaktionen zu ermitteln. daraus lässt sich ableiten, ob eine Sanierungspflicht seitens der Kirche besteht oder nicht.

 

Dienstleistungen SINUS AG

  • Lärmmessungen an 3 Standorten
  • Beurteilung der Lärmbelastung der Anwohner
  • Feststellung der Sanierungspflicht
  • Diskussion möglicher Massnahmen
  • Vorstellung Projekt vor den Betroffenen (Vortrag)

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Projektdetails

Kunde

Stadt Bischofszell
Rathaus, Marktgasse 11
8220 Bischofszell


Projekttyp Gemeinde


Leistung Lärmgutachten / Nachweise

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