Überbauung Hochausstrasse, Grabs - Abnahmemessungen

Gemäss Art. 32 Abs. 1 LSV hat der Bauherr eines neuen Gebäudes dafür zu sorgen, dass der Schallschutz bei Aussenbauteilen und Trennbauteilen lärmempfindlicher Räume sowie bei Treppen und haustechnischen Anlagen den anerkannten Regeln der Baukunde entspricht. Als solche gelten insbesondere die Mindestanforderungen nach der SIA-Norm 181 (Schallschutz im Hochbau). Im Sinne einer Qualitäts- und Bauabnahmekontrolle soll - für die gesamte Wohnüberbauung Hochhausstrasse in Grabs - die Einhaltung der geltenden Normen anhand von Tritt- und Luftschallmessungen sowie der Messung von haustechnischen Anlagen überprüft werden.

 

Dienstleistungen SINUS AG

  • Erarbeitung Messkonzept
  • Durchführung von rund 40 Trittschallmessungen
  • Durchführung von rund 30 Luftschallmessungen
  • Durchführung von Messungen von haustechnischen Anlagen (u.a. WC Spülung, Duschen, Badewannen, Abwasser)
  • Erstellung der Messprotokolle
  • Beurteilung der Messergebnisse anhand der SIA-Norm 181
  • Erstellung Messbericht pro Wohnhaus
  • Präsentation und Besprechung der Ergebnisse

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Projektdetails

Kunde

Büsser AG
Generalunternehmung & Architektur
Dahliastrasse 5
7000 Chur

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Projekttyp Unternehmen


Leistung Bauakustik / Schallschutz

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